Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- und Dolmetschaufträge
Zwischen der Auftragnehmerin, im Folgenden die Übersetzerin, Natalja Schütz oder Frau Schütz genannt und dem Auftraggeber gelten nachfolgend aufgeführte Bedingungen. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung seitens Frau Natalja Schütz.
1. Grundlage der Berechnung
Übersetzungen werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Das Honorar für juristische Übersetzungen basiert auf den Bestimmungen des JVEG. Der Umfang wird nach der Zeilenanzahl in der Zielsprache berechnet. Eine Übersetzungszeile besteht aus 55 Schreibmaschinenanschlägen (inkl. Leer-, und Satzzeichen). Angefangene Zeilen werden vollständig berechnet. Auf Wunsch ist auch eine Abrechnung nach Worten des Ausgangstextes oder die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Dieses Honorar ist in jedem Fall verbindlich und hängt nicht mehr von der am Ende festgestellten tatsächlichen Zeilenanzahl ab.
Dienstreisen auf Wunsch des Kunden werden nach Stundensatz berechnet. Fahrtzeiten werden mit 50 % des Stundensatzes, Fahrt-, sowie evtl. Übernachtungskosten werden in der tatsächlichen Höhe in Rechnung gestellt. Für Dienstreisen, die mehrere Tage in Anspruch nehmen und somit eine längere Abwesenheit mit sich bringen, wird ein Tagessatz berechnet.
Lektorate, Überarbeitungen und besondere Layoutwünsche werden stundenweise abgerechnet, wobei jede begonnene Stunde voll in Rechnung gestellt wird.
2. Leistungsumfang
In den veranschlagten Honoraren für Übersetzungen sind Nebenkosten wie Porto für Standardbriefe, Telefon, Fax, Emailübertragung, CD usw. enthalten. Kosten für Express-Dienste, Paketsendungen usw. werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Auf Wunsch kann der Kunde einen kostenlosen Kostenvoranschlag erhalten, sofern er den entsprechenden Text per Email in Text-, Word-, oder Excelformat liefert. Dies gilt auch für die Übersetzung von Internetseiten. Andernfalls wird der hierfür benötigte Aufwand berechnet und bei Auftragserteilung vom Gesamtrechnungsbetrag abgezogen.
3. Mindestgebühr bei Übersetzungs- und Lektoratsaufträgen
Für Übersetzungen werden pro Auftrag und Sprache mindestens 60,00 € zzgl. MwSt. berechnet, auch wenn der Text kürzer sein sollte.
Für Dienstreisen, Lektorate oder die Erstellung eines besonderen Seitenlayouts wird jede angefangene Stunde voll in Rechnung gestellt. Beglaubigungen (Bescheinigungen) werden gesondert berechnet.
4. Zahlung
Übersetzungs- und Dolmetscherdienste sind Dienstleistungen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen sind. Bei umfangreichen Arbeiten kann Frau Schütz a-Konto-Zahlungen vom Auftraggeber verlangen. Ebenso kann die endgültige Lieferung von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrags oder eines Teilbetrags abhängig gemacht werden.
5. Auftragsbestätigung
Der Kunde erhält für jeden Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung bzw. ein Angebot, in dem Honorar, Lieferweise, Sonderwünsche usw. angegeben sind. Diese verbindliche Auftragsbestätigung ist unterschrieben zurückzusenden und gilt als schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien. Die Vereinbarungen der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
6. Liefertermin
Der zwischen dem Auftraggeber und Frau Schütz vereinbarte Liefertermin wird von Frau Schütz in der Regel eingehalten. Beruht die Nichteinhaltung des Liefertermins auf höherer Gewalt oder auf dem Verschulden des Auftraggebers, so kann Frau Schütz vom Vertrag zurücktreten oder von ihrem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist erwarten. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
7. Ausführung
Alle Übersetzungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durchgeführt. Frau Schütz behält sich das Recht vor, Übersetzungen oder Teile davon an qualifizierte Übersetzerkollegen weiterzugeben. Fachausdrücke werden, sofern vom Auftraggeber keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt wurden, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare, bzw. allgemein verständliche Form übersetzt. Der Auftraggeber erhält grundsätzlich eine schriftliche Anfertigung der Übersetzung.
Der Auftraggeber teilt Frau Schütz bei Erteilung des Auftrages seine besonderen Ausführungswünsche mit (Lieferung auf CD, per Fax, Email oder Internet usw.).
Der Auftraggeber stellt Frau Schütz sämtliche Informationen, Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, rechtzeitig und unaufgefordert zur Verfügung. (Firmenglossare, Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungserläuterungen usw.). Der Auftragnehmer steht Frau Schütz zur Beantwortung eventuell auftauchender Fragen im Zusammenhang mit der Übersetzung zur Verfügung. Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen seitens des Auftraggebers ergeben, können Frau Schütz nicht angelastet werden.
8. Beanstandungen und Haftung
Sollte eine Übersetzung Fehler aufweisen, so ist dies Frau Schütz unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Nachbesserung. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe der Mängel geltend gemacht werden. Wünscht der Auftraggeber, aus welchen Gründen auch immer, keine Korrektur, so ist er nicht dazu berechtigt, das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern. Die Haftung von Frau Schütz beschränkt sich in jedem Fall auf den vorher abgesprochenen Betrag des Auftrages.
Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Gibt der Auftraggeber Frau Schütz keine Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist, so sind Wandlung, Minderung und Schadensersatz ausgeschlossen. In keinem Fall haftet die Übersetzerin für mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn oder entstehende Verluste.
9. Frist für Beanstandungen
Der Auftraggeber verfügt über eine Frist von 4 Wochen, vom Liefertermin an gerechnet, um Beanstandungen jedweder Art geltend zu machen. Bei umfangreicheren Dokumenten ist diese Frist gegebenenfalls in beidseitigem Einverständnis den Gegebenheiten anzupassen. Nach Ablauf dieser Frist besteht keinerlei Anspruch mehr seitens des Auftraggebers gegenüber Frau Schütz.
10. Stornierung
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Übersetzungsauftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, so müssen die bis zur Stornierung durchgeführten Arbeiten bezahlt und die entstandenen Kosten erstattet werden. Bei Stornierung von Dienstreisen werden bis zum 10. Kalendertag vor dem vereinbarten Termin 10 %, ab dem 10. Kalendertag 50 % und ab dem 3. Kalendertag 100 % des vorgesehenen Honorars in Rechnung gestellt. Eventuell für Frau Alvermann anfallende Stornogebühren werden vom Auftraggeber übernommen.
11. Berufsgeheimnis
Frau Schütz verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Tatsachen, die im Zusammenhang mit der übersetzerischen oder sonstigen Tätigkeit für den Auftraggeber stehen.
13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten verpflichten sich die Parteien dazu, zu versuchen diese im Vorfeld auf gütliche Weise zu regeln.
Für den Auftrag und alle daraus resultierenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern nicht gesetzlich anders bestimmt oder vertraglich in beidseitigem Einvernehmen vereinbart.
14. Salvatorische Klausel
Sollten Einzelbestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berühren. Lückenhafte oder unwirksame Regelungen sind im Wege der Auslegung so zu ergänzen, dass eine angemessene Regelung gefunden wird, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien unter Berücksichtigung des mit dem Vertrag verfolgten Zweckes gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie die Lückenhaftigkeit oder die Unwirksamkeit bedacht hätten.
